Ymme el'Aelherias tr'Llunih

Name:el'Aelherias tr'Llunih, Ymme
Rasse:Romulaner
Geschlecht:weiblich
Geburtstag:22.02.2370 (32 Jahre)
Geburtsort:Mhiessan, Romulus
Familienstand:Verheiratet mit Azzuen
Kinder:N'alae

Rang:Kadett
Posten:
Geheimdienst:Tal Shiar
Schiff:
Ausbildung:Undercover/Infiltration, Extraktion, Sabotage
Beitritt:2386 (seit 16 Jahren beim Tal Shiar)

Vater:D'Nal, Romulaner, Senator, verstorben
Mutter:Shiarrael, Romulaner, Senatorin
Geschwister:Yllin, Romulaner, Tal Shiar-Agentin






Beschreibung:


Biografie: 2370
  • Geburt als zweites Kind ihrer Eltern
  • Von Anfang an hat sie eine enge Beziehung zu ihrer älteren Schwester
2376
  • Die Kritik ihrer Schwester an ihrem Vater kann Ymme nicht nachvollziehen, da sie beide jedoch innig liebt, ergreift sie keine Partei
2378
  • Sie verteidigt Yllin als sie zum Tal Shiar geht, aus Angst ihre geliebte ältere Schwester zu verlieren
  • Gleichzeitig fasziniert sie sich aber für den Tal Shiar, über den sie bis dahin nichts weiß
2384
  • Die Verhaftung ihres Vaters wird zu einem Schock für Ymme und die Beteiligung ihrer Schwester an der Verhaftung will sie nicht wahrhaben
2385
  • Ihr Vater wird hingerichtet, Ymme und ihre Mutter sind anwesend
  • Im Gegensatz zu ihrer Mutter hat Ymme weiter Kontakt mit Yllin und beginnt die Handlung ihrer Schwester zu verstehen und sie beginnt nachzudenken
2386
  • Sie bittet Yllin ihr zu helfen ebenfalls an der Tal Shiar-Akademie zugelassen zu werden, da sie mittlerweile den Grund für den Tod ihres Vaters versteht und nachvollziehen kann
  • Aufnahme an der Akademie des Tal Shiar, ein Schock für ihre Mutter
  • Ymme hält jedoch weiterhin Kontakt zu ihrer Mutter und zu ihrer Schwester
Ab 2386
  • Ausbildung zur Tal Shiar-Agentin
2390
  • Ymme heiratet Azzuen
  • Sie legt ihren Namen ab und nimmt den ihres Ehemannes an
22.11.2390
  • Mit ihrer Tochter N'alae bringt Ymme noch während ihrer Ausbildung ihr erstes Kind zur Welt
2391
  • Akademieabschluss
  • Ernennung zum SubLieutenant und Versetzung auf die RNS Narnia mit Gültigkeit nach ihrem Mutterschutz



zurück